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Sikkens Cetol Aktiva BS

Sikkens Cetol Aktiva BS weisserfuchs.de
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  Holzschutzmittel zur vorbeugenden Anwendung gegen holzverfärbende Pilze im Außenbereich... mehr
Produktinformationen "Sikkens Cetol Aktiva BS"

 

Holzschutzmittel zur vorbeugenden Anwendung gegen holzverfärbende Pilze im Außenbereich auf Holz ohne Erdkontakt in den Gebrauchsklassen 2 und 3.1 nach EN 335. Dieses Produkt ist bestimmt für den Einsatz auf wenig und nicht dauerhaften Hölzern bzw. Hölzern mit einem Splintholzanteil > 5 %. (Dauerhaftigkeitsklassen 4 und 5 nach EN 350-2). Nicht im Innenbereich einsetzen.
Außenfenster und -türen sind Außenbauteile, auch deren Innenseiten. Das Produkt ist nicht anzuwenden bei Holz, das bestimmungsgemäß in direkten Kontakt mit Lebens- oder Futtermitteln kommt. Keine Anwendung für Bienenhäuser oder in unmittelbarer Gewässernähe. Entspricht den Empfehlungen für nicht tragende Bauteile nach DIN 68800 Teil 3 bzw. nach Empfehlung der ÖNORM B 3802-3.

Eigenschaften:
Gebrauchsfertiges, flüssiges Holzschutzmittel mit Zulassung nach Biozid-Verordnung (Produktart 8). Zielorganismus: Holzverfärbende Pilze (Aureobasidium pullulans spp.), Sporen und Sporenbildner.

Farbtöne: farblos

Verbrauch: darf nur in den Dosierungen 160-200 ml/m2 (146-183 g/cm3) verwendet werden (2-3 Anstriche)

Verdünnung: das Material ist streichfertig eingestellt

Verarbeitung: Material vor Gebrauch umrühren; streichen

Mindestverarbeitungstemperatur: 8-30 °C für Untergrund, Luft und Material und während der Trocknung, bei einer max. rel. Luftfeuchte von 85 %

Trockenzeiten bei 23 °C/50 % R.L.: staubtrocken nach ca. 2 Stunden; grifffest nach ca. 8 Stunden; überarbeitbar nach ca. 12 Stunden (mit wasserverdünnbaren Produkten nach 24 Stunden).

Achtung!
Bei der Trocknung stets für ausreichende Temperierung und Luftwechsel sorgen.

Produktgruppe: Holzschutzmittel (GISCODE: HSL10)

Zusammensetzung gemäß VdL-R01: Alkydharz, Leinöl, Wasser, Kohlenwasserstoffe, Glykoether, Additive, IPBC

Biozid-Verordnung - Zulassungsnummern: DE-0017842-01-0004-08 ; AT-0017626-0004

Gefahrenkennzeichnung: Sicherheitsrelevante Daten und die Kennzeichnung sind dem aktuellen Sicherheitsdatenblatt zu entnehmen. Die Kennzeichnung ist ebenfalls auf dem Produkt-Etikett angegeben und die Hinweise dort sind zu beachten.

Reinigung der Werkzeuge: sofort nach Gebrauch mit handelsüblichem Pinselreiniger, KHVerdünnung oder Testbenzin

Verpackung: 2,5 l

Lagerung: bei Raumtemperatur (5 bis 30 °C). Angebrochene Gebinde gut verschließen! Die geprüfte Lagerstabilität beträgt 2 Jahre.

Entsorgung: Das Produkt darf weder wiederverwendet noch wiederverwertet werden. Nicht benötigte Produktreste müssen gesammelt und der Problemstoffsammelstelle oder einem konzessionierten Sammler für gefährliche Abfälle übergeben werden.
Abfallschlüsselnummern: DE: 03 02 05; AT: 55508g.

DGNB: Angabe nach DGNB (deutsche Gesellschaft für nachhaltiges Bauen)

Kategorie 30 Holzfenster und nicht tragende Bauteile innen und außen (z. B. Fassade und Terrasse)
Qualitätsstufe 4 Kein chemischer Holzschutz im Innenraum und Außenbereich. Ausnahme: Fenster nur mit verkehrsfähigen Produkten nach 528/2012/EG

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Tipp vom Profi

Grundregeln:

Alle Beschichtungen und die erforderlichen Vorarbeiten müssen sich stets nach dem Objekt richten, d. h., sie müssen abgestimmt sein auf dessen Zustand und auf die Anforderungen, denen es ausgesetzt wird. Siehe auch VOB, Teil C, DIN 18363, Absatz 3; Maler- und Lackierarbeiten sowie ÖNORM B 3430-1 Planung und Ausführung von Maler- und Beschichtungsarbeiten. Die Weiterbehandlung/ Entfernung von Farbschichten wie Schleifen, Schweißen, Abbrennen etc. kann gefährlichen Staub und/oder Dampf verursachen.
Nass-Schleifen/Planschleifen sollte nach Möglichkeit angewandt werden. Arbeiten nur in gut gelüfteten Bereichen durchführen. Angemessene Atem-)Schutzausrüstung anlegen, falls erforderlich. Auf sauberen, trockenen und festen Holzuntergrund auftragen. Zwischen den einzelnen Beschichtungen nur vorsichtig schleifen.
Der Feuchtigkeitsgehalt des Holzes darf an mehreren Stellen – in mind. 5 mm Tiefe gemessen – bei maßhaltigen Hölzern 13 ± 2 %, bei nicht maßhaltigen und begrenzt Hölzern 18 % nicht überschreiten. Holz schleifen, harzig und klebrig-fettige Holzflächen mit Nitroverdünnung reinigen und gut ablüften lassen. Hinweis: BFS-Merkblatt Nr. 18 beachten. Während der Verarbeitung und mindestens 24 Stunden danach für gründliche Belüftung sorgen. Innerhalb von 4 Tagen mit geeignetem Decklack/Lasur überstreichen. Nach den Richtlinien für Fensterbeschichtungen, herausgegeben vom Bundesausschuss Farbe + Sachwertschutz, der VOB, Teil C, DIN 18 363, ÖNORM B 3430-1 Planung und Ausführung von Maler- und Beschichtungsarbeiten und den Empfehlungen des Instituts für Fenstertechnik e.V., Rosenheim, sind Holzbauteile vor Einbau in Gebäuden allseitig mit mindestens einer Grund- und einer Zwischenbeschichtung zu bearbeiten. Die Imprägnierung mit einem Holzschutzmittel gilt in diesem Sinne jedoch nicht als Grundbeschichtung.

Allgemeine Untergrunderfordernisse:

Der Untergrund muss sauber, trocken, tragfähig, griffig und frei von haftungsbeeinträchtigenden Substanzen, wie z. B. Fett, Wachs oder Poliermitteln, sein. Die zu beschichtenden Oberflächen sind auf Eignung und Tragfähigkeit für nachfolgende Beschichtungen zu prüfen (insbesondere vergraute und abgewitterte Holzoberflächen bis zum tragfähigen Holzuntergrund abschleifen). Nicht intakte und ungeeignete Beschichtungen gründlich entfernen und nach Vorschrift entsorgen. Glatte und dichte Untergründe anschleifen und säubern.
BFS-Merkblatt Nr. 20 beachten!

Allgemeine Untergrundvorbereitungen:

Reinigen des Untergrundes, insbesondere von Verschmutzungen, Korrosionsprodukten und kreidenden Bestandteilen. Altbeschichtungen auf Eignung und Tragfähigkeit für nachfolgende Beschichtungen prüfen. Tragfähige, intakte Altbeschichtungen reinigen und matt schleifen. Nicht tragfähige Altbeschichtungen sind zu entfernen.Die aufgeführten Beschichtungsaufbauten und Untergründe sind als mögliche Beispiele zu verstehen. Aufgrund der Vielzahl von Objektbedingungen ist deren Eignung fachgerecht zu prüfen. Weitere Informationen zu den Beschichtungssytemen auf Anfrage.

Holz (nicht maßhaltige und maßhaltige Holzbauteile) und Holzwerkstoffe außen:

1-2 Imprägnierungen mit Cetol Aktiva BS.
Neue Außenholzkonstruktionen allseitig imprägnieren, wobei besonders darauf zu achten ist, dass alle Hirnholzkanten, Schnittstellen, Bohrlöcher usw. voll erfasst werden. Auf dem ausreichend getrockneten Cetol Aktiva BS können für den weiteren Beschichtungsaufbau, je nach geforderter Beanspruchung und Glanzgrad, alle objektspezifisch geeigneten Rubbol BL-Lackfarben* und Cetol BL-Lasuren* verwendet werden.

Haltbarkeit:

Anstrichmaterialien entsprechen einem hohen Stand der Technik. Die Haltbarkeit hängt von vielen Faktoren ab. Diese sind insbesondere die Art der Bewitterung, konstruktiver Schutz, mechanische Belastung und die Wahl des verarbeiteten Farbtones. Die Beschaffenheit des Untergrundes und die Ausführung der Anstricharbeiten müssen dem anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen. Für die Haltbarkeit sind rechtzeitige Pflege- und Renovierungsarbeiten notwendig. Bitte beachten Sie hierzu die jeweiligen BFS-Merkblätter, herausgegeben vom Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz e.V., die Anstrichgruppentabelle des Instituts für Fenstertechnik in Rosenheim und andere entsprechende Veröffentlichungen.

Plattenförmige Holzwerkstoffe:

Für die Anwendung im Außenbereich sind ausschließlich Holzwerkstoffe der Nutzungsklasse 3 (Außenbereich nach EN 1995-1-1) vorgesehen. Derartige Holzwerkstoffe sind in der DIN EN 13986 beschrieben und klassifiziert. Die Anforderungen dieser Norm für Holzwerkstoffe zur Verwendung im Außenbereich beinhalten jedoch nicht die Eignung dieser Werkstoffe für eine vorgesehene Beschichtung. Von einer Beschichtung muss abgeraten werden, wenn keine Erfahrungen mit der vorgesehenen Ausführung unter vergleichbaren Bedingungen (Werkstoffart, Konstruktion, klimatische Beanspruchung) vorliegen. Die Dauerhaftigkeit einer geplanten Beschichtung ist wesentlich von der Art und Qualität des Holzwerkstoffes abhängig.
Wenn Plattenmaterial und Konstruktion ungeeignet sind, ist ein Schutz von plattenförmigen Holzwerkstoffen durch Beschichtungen bei direkter Bewitterung nicht möglich. Dies gilt auch für nur indirekt bewitterte Außenbauteile bei starken Feuchtigkeitseinwirkungen (z. B. Dachuntersichten). Durch Feuchtigkeitsein und -austritt kann es zu Fleckenbildungen an der Beschichtungsoberfläche oder zu Rissbildungen in den Decklagen der Holzwerkstoffe kommen. Rissfrei beschaffene und rissfrei bleibende Decklagen sind Grundvoraussetzungen für schadensfreie Beschichtungen. Holzwerkstoffe können anhand der natürlichen Dauerhaftigkeit der verwendeten Holzart und im Einzelfall an der Größe und Anzahl von Schälrissen, Ästen und Astlöchern beurteilt werden. Holzwerkstoffe aus Kiefer- (insbes. Seekiefer-), Birken- oder Buchenholzfurnieren sind im Regelfall wegen ihrer geringen Dauerhaftigkeit im Außenbereich als Beschichtungsuntergrund ungeeignet. Das Fehlen einer allseitigen Beschichtung und das Fehlen eines besonderen Schnittkantenschutzes (z. B. Versiegelung) kann zu frühzeitigen Schäden führen. Siehe auch BFS-Merkblatt Nr. 18, Absatz 2.2.3. Eine Beschichtungsempfehlung kann nur im Einzelfall unter Berücksichtigung der Werkstoffart und -qualität, Konstruktion und klimatischen Bedingungen gegeben werden. Bei Bedarf steht Ihnen hierzu unser technischer Beratungsdienst zur Verfügung.

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